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2019/07 | Patienten vor Fehlbehandlungen schützen

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt, dass Gesundheits-Apps verstärkt für die Versorgung nutzbar werden sollen. Dafür müssen Gesundheits-Apps aber nachweisen, dass sie eine Behandlung wirksam unterstützen können. Der Beleg eines „positiven Versorgungseffektes“, wie er bisher im Digitalen Versorgunggesetz geplant ist, ist nicht ausreichend.

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