Service

Beihilfe

Anmerkung
Die folgenden Informationen beziehen sich auf Einzeltherapie bei Erwachsenen.

Beihilfefähige Patienten haben die Möglichkeit, eine psychotherapeutische Praxis direkt aufzusuchen (Erstzugangsrecht). Ein vorheriger Arztbesuch oder eine Überweisung sind nicht notwendig.

Bei Verhaltenstherapie finden zunächst bis zu fünf diagnostische Sitzungen (probatorische Sitzungen) statt. In diesen Sitzungen wird geklärt, ob eine verhaltenstherapeutische Behandlung im Hinblick auf die vom Patienten geschilderten Probleme sinnvoll, notwendig und erfolgversprechend ist. Außerdem ist es für Patient und Therapeut wichtig zu prüfen, ob sich eine gute, tragfähige und vertrauensvolle therapeutische Beziehung entwickelt.

Soll eine Verhaltenstherapie beantragt werden, ist eine Bescheinigung des behandelnden Haus- oder Facharztes über den körperlichen Befund (Konsiliarbericht) erforderlich. Die entsprechenden Formulare können Sie bei Ihrer Beihilfestelle erhalten. Die Übernahme der Kosten geschieht , wenn ein von der Beihilfestelle beauftragter „Gutachter“, die Übernahme empfiehlt.

Beihilfefähige Patienten haben zumeist eine zusätzliche private Krankenversicherung abgeschlossen, um den Anteil der Kosten, der durch die Beihilfe nicht übernommen wird, zu versichern. Bei einer psychotherapeutischen Behandlung schließt sich die jeweilige private Krankenversicherung zumeist der Befürwortung der Therapie durch die Beihilfestelle an und übernimmt den ihr zukommenden Kostenanteil. Es ist dennoch immer sinnvoll, in den Versicherungsbedingungen der privaten Krankenversicherung nachzusehen, ob und unter welchen Voraussetzungen die anteiligen Kosten übernommen werden. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).