Service

Gesetzliche Krankenversicherung

Kostenübernahme für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherungen
Psychotherapie ist Bestandteil des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenversicherung. Durch den Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen wird festgelegt, welche psychotherapeutischen Verfahren als Kassenleistung anerkannt sind. Das Angebot an Psychotherapie wird durch Abbau der jetzt schon zu geringen Therapieplätze, zerstückelte sowie begrenzte Sitzungskontingente, zeit- und kostenaufwendige Gutachterverfahren und inflationäre Honorare verknappt.

Die Verhaltenstherapie gehört neben der analytischen Psychotherapie und der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie zu den derzeit anerkannten Therapieverfahren.

Hypnotherapie als eigenständiges Verfahren ist selbst zu zahlen. Die Kosten einer notwendigen psychotherapeutischen Behandlung werden unter den im folgenden beschriebenen Voraussetzungen von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.